Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 03612 - 25688

Button Startseite

Button Schadenmeldung

Verein auf Gegenseitigkeit - Foto: Corel Corporation

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

Wir, die Enns- und Paltentaler Versicherung, sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, welches eine der zulässigen Rechtsformen für Versicherungen ist.

Das Versicherungsvertragsgesetz und weitere versicherungsrechtliche Vorschriften sind für uns verbindlich.

Wir unterliegen ebenso wie Versicherungsaktiengesellschaften den Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes und somit der Prüfung und Kontrolle durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Ihr Vorteil:

Aufgrund unserer Rechtsform sind wir ähnlich einer Genossenschaft organisiert, und nicht gewinnorientiert. Das heißt es ist nicht unser Ziel eine Dividende für Aktionäre zu erwirtschaften.

Wir versuchen den ursprünglichen Sinn der Idee einer Versicherung zu leben - das Gegenseitigkeitsprinzip:

Die gegenseitige Hilfe im Schadensfall.

Sie als Versicherungsnehmer sind so nicht Kunden im herkömmlichen Sinn, sondern sind als Mitglieder auch gleichzeitig Teilhaber am Versicherungsunternehmen.

Jedes Mitglied, ist in der alle 5 Jahre abgehaltenen Sprengelversammlung stimmberechtigt, in der der örtliche Sprengelvertreter gewählt wird. Dieser vertritt die Versicherungsnehmer seines Sprengels in der Generalversammlung. In dieser wird der Vorstand und die Aufsichtsräte bestellt, die Gewinnverteilung festgelegt oder auch über Änderungen der Satzung abgestimmt.

Sie sehen, wir leben unser Leitsatz: "Versichert bei Freunden".

--> Vereinssatzungen